
Preiswert muss nicht billig sein-Überzeugen Sie sich!
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
1. Vertragspartner:
Postanschrift:
CRTTRADE C. Moos
Underi Matte 124
3421 Rüti bei Lyssach
MWST-Nr.: CHE-114.843.761
HR-Nummer: CH-036.1.044.625-1
Nachfolgend Vertragspartner genannt
2. Geltungsbereich:
Es gelten ausschliesslich diese AGB.
2.1. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen oder anderer zur Anwendung gelangender Bestimmungen sind nicht wirksam, solange dies vom Vertragspartner nicht eindeutig schriftlich anerkannt ist.
2.2. Diese AGB finden sowohl auf Endverbraucher-/Privatpersonen (Konsumenten) wie auch auf Firmen oder Zeichnungsberechtigte einer Einzelfirma oder einer Handelsgesellschaft, die im Handelsregister eingetragen sind, Anwendung (gewerbliche Käufer).
2.3. Endverbraucher/Privatpersonen und gewerbliche Käufer sind in diesen AGB als “Kunden“ genannt
3. Kauf- und Zahlungsbedingungen:
3.1Bei Artikeln welche ab Lager verfügbar sind gelten folgende Bedingungen:
Bei Abholung gegen Barzahlung, Bei Lieferung gegen Vorauszahlung
3.2 Bei Artikeln welche Lieferfristen haben, gelten folgende Bedingungen:
30% Anzahlung innerhalb 7 Tagen nach Bestellung. 70% bei Abholung resp. vor Lieferung.
4. Art der Abholung, Lieferung oder Versand und Gefahrenübergang:
4.1. Abholung
Bestellte Waren sind vom Kunde an unserem Lager in 3400 Burgdorf abzuholen. Sobald der Kunde über den Eingang der bestellten Ware informiert wird, hat er 14 Arbeitstage Zeit, die Ware abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt hat der Kunde einen Unkostenbeitrag von CHF 5.00 pro Tag für die Lagerung der Ware zu bezahlen. Ware, welche innert zwei Monaten nach Mitteilung nicht abgeholt wird, wird auf Kosten des Kunden vernichtet, wobei der Kaufpreis in jedem Fall zu bezahlen ist. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
4.2. Lieferung oder Versand
a. Der Vertragspartner liefert erst nach Eingang der Zahlung des Kunden zum vereinbarten Termin. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe zum Versand auf den Kunden über. Verweigert der Kunde die Annahme gilt die Ware im Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
b. Sobald der Vertragspartner im Besitz der Ware ist, wird der Kunde zur Festlegung des Liefer- bzw. Abholtermins kontaktiert.
c. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernimmt CRTRADE C. Moos generell keine Haftung.
d. Wohnsitzwechsel des Kunden müssen umgehend dem Vertragspartner mitgeteilt werden. Allfällige resultierende Unkosten, werden dem Kunde in Rechnung gestellt.
e. Grössere Artikel werden auf Wunsch und Kosten des Kunden an die vom Kunden mitgeteilte Adresse in der Schweiz oder Liechtenstein geliefert. Im Preis inbegriffen ist die Lieferung bis Bordsteinkante. Die Lieferadresse muss mit einem LKW angefahren werden können.
5. Lieferpreise:
5.1. Postversandfähige Artikel werden mit der Schweizerischen Post an die angegebene Lieferadresse in der Schweiz oder Liechtenstein zugestellt. Es gelten die Preise der Schweizerischen Post zuzüglich Verpackungsmaterialkosten.
5.2. Bei Sperrgut, welche über die Post versendet wird, erlauben wir uns, unter Umständen einen Aufschlag von CHF 20.00 zu erheben.
5.3. Die Lieferpreise für grössere Artikel, welche nicht über den gewöhnlichen Postweg versendet werden können, gelten folgende Preise:
Kantone BE, FR, SO, NE, JU, ZH, BS, BL, AG, LU, ZG, NW, OW, SZ, UR,VD, SH CHF 249.00
Kantone SG, TG, AR, AI, GL, GE, VS, und FL CHF 299.00
Kantone GR, TI CHF 399.00
Änderungen der Lieferpreise vorbehalten
6. Garantie:
Mit diesen Artikeln erwerben Sie etwas Gutes und Schönes von preisgerechter Qualität. Die Fabrikgarantie beträgt 1 Jahr. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Konstruktion, das Material und die Verarbeitung bei normaler, sachgemässer Benützung. Für Polsterbezugsmaterialien beträgt die Garantie 6 Monate.
Nicht unter Garantie fallen:
Die Folgen einer Selbstbehebung von Schäden und Mängeln sowie normale Abnützungserscheinungen und naturbedingte Farbtonveränderungen, zweckfremder Gebrauch, Schäden durch Dritteinwirkung, ferner, Erweichung des Polstermaterials und Stoffes innerhalb der handelsüblichen Toleranzgrenzen.
Bei Naturmaterialien wie z.B Teak oder Marmor ist immer mit Farb- und Strukturunterschieden zu rechnen.
Für abgeholte Gegenstände wird keine Transport- und Montagegarantie gewährt.
Bei begründeter Beanstandung leistet die Verkäuferin nach eigener Wahl kostenlose Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile. Zur Begutachtung und Bearbeitung müssen die beanstandeten Möbel zur Verfügung gestellt werden. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Rücktritt vom Kaufvertrag:
7.1. Lieferverzug durch den Vertragspartner tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. Der Vertragspartner informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.
7.2. Bei Lieferverzögerungen von mehr als 4 bzw. 12 Wochen gegenüber angegebenen Liefertermin und falls keine Ware lieferbar sein sollte, hat der Kunde ebenfalls das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3. Falls der Lieferant den Vertragspartner trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, ist der Vertragspartner, nach Rückzahlung der geleisteten Zahlungen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
8. Eigentumsvorbehalt:
Der Vertragspartner bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
9. Schlussbestimmungen:
9.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 3400 Burgdorf.
9.2. Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht. Sofern und soweit die AGB nichts Besonderes vorsehen, kommen das Schweizerische Obligationenrecht oder entsprechende Spezialgesetzgebungen der Schweiz zur Anwendung.
9.3. Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige AGB-Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon unberührt. Die Vertragsparteien werden dann die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.
Rüti bei Lyssach, 10. Februar 2012
